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Energieausweis
Wie bei den Energieeffizientklassen der weißen Ware (z.B. Kühlschränke), informiert der Energiepass auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude oder um einen "Energieverschwender" handelt. Für den Verkäufer und Vermieter ist der Energiepass ein Instrument, mit dem sie ihre Interessenten von der energetischen Qualität ihres Hauses überzeugen können. Dem Mieter und Käufer ermöglicht der Gebäude-Energieausweis einen Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf.

Gemäß der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) muss für jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Gebäude-Energieausweis vorgelegt werden. Die Ausstellung von Energieausweisen wird für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht.

Das heißt: Zieht ein Mieter aus, so muss dem Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden. Verkauft jemand seine Immobilie, so ist auch in diesem Fall dem Käufer ein Energiepass über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.

Wir haben die Zulassung zur Ausstellung von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel.

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Wir arbeiten kompetent und anbieterunabhängig.
 



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