| Energieausweis | |
| Wie bei den Energieeffizientklassen der
weißen Ware (z.B. Kühlschränke), informiert der Energiepass
auf einen Blick, ob es sich um ein
energiesparendes Gebäude oder um
einen "Energieverschwender" handelt. Für
den Verkäufer und Vermieter ist der
Energiepass ein Instrument, mit dem sie
ihre Interessenten von der energetischen
Qualität ihres Hauses überzeugen können.
Dem Mieter und Käufer ermöglicht der
Gebäude-Energieausweis einen Vergleich
zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten
und deren Energiebedarf. Gemäß der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) muss für jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Gebäude-Energieausweis vorgelegt werden. Die Ausstellung von Energieausweisen wird für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht. Das heißt: Zieht ein Mieter aus, so muss dem Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden. Verkauft jemand seine Immobilie, so ist auch in diesem Fall dem Käufer ein Energiepass über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen. |
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